Der Volksmund sagt, Konkurrenz belebe das Geschäft. Und in der Theorie profitieren die Kunden von der Konkurrenz der Konkurrenten und sind somit die lachenden Dritten. Doch stimmt dies tatsächlich, wenn es um DSL Anbieter geht? Grundsätzlich dürfen die DSL Anbieter in Deutschland seit nunmehr rund acht Jahren DSL Anschlüsse der Deutschen Telekom unter ihrem eigenen Namen weiterverkaufen. In diesem Fall stellt der DSL Anbieter nicht nur den DSL Tarif in Rechnung, sondern auch die Gebühr, die für den DSL Anschluss der Deutschen Telekom anfällt. Der Kunde erhält also keine Rechnung von der Deutschen Telekom für den DSL Anschluss, stattdessen kommt die Rechnung für DSL Anschluss und DSL Flatrate vom DSL Anbieter. Die Einführung dieses Verfahrens vor einigen Jahren hat zu fallenden Preisen auf dem DSL Markt geführt. Leider kommt es bei der Schaltung von neun DSL Anschlüssen durch eben jenes Verfahren aber immer wieder zu Problemen. Viele Kunden warten wochenlang, manche sogar monatelang, auf ihren bestellten DSL Anschluss. Ein zusätzliches Ärgernis ist die recht hohe Bereitstellungsgebühr, die manche DSL Anbieter erheben. Es gibt DSL Anbieter, die damit werben, dass sie die Einrichtungsgebühr erlassen, doch manchmal wird dieses Versprechen dennoch gebrochen, so dass der Kunde genötigt ist, sich auf rechtlichem Wege eine Rückerstattung der Gebühr zu erstreiten.
