Wo Menschen auf einander treffen, kommt es unweigerlich zu Konflikten. Die meisten Unstimmigkeiten können die gegnerischen Parteien ohne Probleme selbst lösen. Meist genügt dazu nur ein wenig Sensibilität für sein Gegenüber und auch die Bereitschaft, mit dem „Gegner“ einen Kompromiss einzugehen. Doch in einigen Fällen eskaliert die Situation dermaßen, dass Hilfe von Außen oder sogar ein gerichtliches Verfahren unumgänglich erscheinen.
Dann benötigt man einen Rechtsanwalt. Berlin ist eine Metropole, in der viele verschiedene Menschen jeden Tag auf einander treffen, mit einander leben und arbeiten. Verschiedene Kulturen und soziale Gesellschaftsschichten müssen sich tagtäglich mit einander arrangieren. Die Zahl der Gesetzesüberschreitungen ist entsprechend hoch und so benötigen sowohl Opfer als auch Täter einen Rechtsanwalt. Berlin unterscheidet sich da nicht von anderen Großstädten.
Speziell im Bereich Opferanwalt bedarf es von Seiten des Rechtsanwaltes ein äußerst sensibles Vorgehen. Die Tätigkeit eines Opferanwaltes ist den meisten relativ unbekannt. So ist es in erster Linie bekannt, dass der Täter einen rechtlichen Beistand benötigt. Aber auch die Opfer haben Rechte, die in vielen Fällen viel zu wenig in Anspruch genommen werden. So steht das Opfer oftmals durch die Tat geschockt, traumatisiert, hilflos der Rechtsvielfalt gegenüber.
Der Opferanwalt ist zu allererst einmal ein ganz normaler Rechtsanwalt. Berlin als Großstadt bietet hier leider ein großes Betätigungsfeld. Nach einer Straftat, zum Beispiel tätlichen Angriffen, Verletzung der Persönlichkeitsrechte oder auch Sexualstraftaten hilft der Opferanwalt, indem er das Opfer zu allererst berät. Er kennt und versteht die Folgen, die solche Straftaten für das Opfer nach sich ziehen. Mit viel Fingerspitzengefühl berät er das Opfer und begleitet es auf seinem Weg bei der Durchsetzung der Rechte gegenüber dem Täter aber gegenüber dem Staat. Der Opferschutz in seiner Bandbreite bestimmt die Tätigkeit als Opferanwalt. Als Beistand bei Vernehmungen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht ist er an der Seite des Opfers. Auch tritt er als Nebenkläger für das Opfer strafrechtlich auf. Zivilrechtlich übernimmt er die Klage für das Opfer gegen den oder die Täter, regelt alle Ansprüche, die dem Opfer zustehen.
