In Deutschland gibt es unheimlich viele Möglichkeiten etwas oder auch jemanden versichern zu lassen. Sicherlich gibt es bei dem Überangebot an Versicherungen auch die eine oder andere, bei denen sich die Frage stellt, ob sie denn wirklich notwendig sind, das aber liegt stets im Auge des Versicherungsnehmers. Einige Versicherungen basieren auf freiwilliger Natur, andere wiederum sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, so auch die Kraftfahrtversicherung. Diese Versicherung greift immer dann, wenn ein Verkehrsunfall geschehen ist. Sie haftet in der Regel für die Schäden, die durch den Unfall am Auto entstanden sind, man bezeichnet sie im Allgemeinen auch als Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Jemand, der ein Kraftfahrzeug ohne eine gültige Versicherung durch den Straßenverkehr bewegt, macht sich strafbar. Das mag sich vielleicht ein wenig hart anhören, aber man stelle sich einmal vor, jemand verursacht einen Verkehrsunfall, bei dem es nicht nur um einen Blechschaden, sondern vor allem auch um einen Personenschaden geht. Ein verunfallter Verkehrsteilnehmer trägt vielleicht nach dem Unfall langjährige, wenn nicht sogar lebenslange gesundheitliche Schäden davon. Fuhr nun der Unfallverursacher ohne eine gültige
KFZ-Versicherung, so würde er sämtliche Kosten aus seinem privaten Vermögen tragen müssen. Gerade bei lebenslangen gesundheitlichen Unfallfolgeschäden können hier schnell Summen erreicht werden, die in die eine 6-stellige Zahl erreichen. Diese Kosten könnten auf privater Ebene gar nicht sichergestellt werden. Da aber der Verunfallte ein Recht auf dieses Geld hat, würde es ihm im Falle einer nicht vorhandenen Versicherung vorenthalten bleiben. Aus diesem Grunde sieht der Gesetzgeber die Pflicht einer solchen Versicherung vor. Außerdem ist eine solche Versicherung natürlich immer auch eine Absicherung für den Unfallverursacher.
