Der Beamtenrabatt

Der Wettbewerb unter den Kfz-Versicherer wird immer stärker. Beim Buhlen um Versicherungskunden überschlagen sich die Kfz-Versicherer heute im zunehmenden Maße mit Rabatten. Diese Rabatte beziehen sich einmal auf das versicherte Fahrzeug selbst und zum anderen auf den Fahrzeughalter, bzw. den so genannten Nutzerkreis. Eine Versicherung, die sich auf den Fahrzeughalter bezieht, bzw. auf dessen ausgeübten Hauptberuf ist der so genannte Beamtenrabatt.

Ein Beamtenrabatt gewähren Kfz-Versicherer der Berufsgruppe der Beamten, sowie der Angestellten des öffentlichen Dienstes, oder gleich gestellten Berufsgruppen.
Ein Versicherungsnehmer erhält von seinem Kfz-Versicherer aber nur einen Beamtenrabatt, wenn er diesem mit Unterlagen belegen kann, dass er auch wirklich Beamter, oder Angestellter des öffentlichen Dienstes ist. Verbeamtet sind Teile der Lehrerschaft auf Landesebene, in der Regel leitende Mitarbeiter in kommunalen Verwaltungen und der Polizei und der Telekom. Angestellte im öffentlichen Dienst sind sonstige Mitarbeiter in kommunalen Verwaltungen, Mitarbeiter, die ebenfalls auf kommunaler Ebene tätig sind, wie zum Beispiel Mitarbeiter der städtischen Bauhöfe, Schulhausmeister und so weiter, sowie nicht verbeamtete Lehrer.

Alle diese Berufsgruppen können wenn sie einen Vertrag für eine Kfz Versicherung abschließen, von ihrem Kfz-Versicherer einen Beamtenrabatt auf die Kfz Versicherung erhalten. Es gibt auch für andere Berufsgruppen Rabatte. Hat man aber von seinem Kfz-Versicherer bereits einen Beamtenrabatt erhalten, ist es ausgeschlossen, dass man auch noch einen Berufsgruppenrabatt erhält. Der eine schließlich den anderen aus.

Den Beamtenrabatt kann man auch auf einen Zweitwagen erhalten. Der Beamtenrabatt gilt auch wenn dann wenn ein Vater im öffentlichen Dienst tätig ist und der Sohn, oder die Tochter den Zweitwagen fährt. Dies muss dann bei der Versicherung nur angegeben werden, dass nicht der Versicherungsnehmer selbst auch der Fahrzeugführer sein wird.