Das Rechtsfachwirtstudium baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten sowie einer 2-jährigen Berufserfahrung auf. Hat man diese Ziele erreicht, kann man sich für das Studium zur Rechtsfachwirtin anmelden. Diese Kurse finden in der Regel am Abend oder in Form eines Fernstudiums mit Präsenzphasen statt. In der Regel dauern diese Lehrgänge ca. 2 Jahre. Durchführen kann man sie im Grunde in jeder Rechtsanwaltskammer oder auch von privaten Fernstudienanbietern mit staatlicher Zulassung. Hier verhält es sich dann so, dass der Kurs bzw. das Fernstudium die vorbereitende Maßnahme darstellt, die Prüfung an sich, um den Abschluss „geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ zu erlangen, muss explizit vor der jeweiligen Rechtsanwaltskammer durchgeführt werden. In diesem Bereich lohnt es sich in jedem Fall, eine Weiterbildung anzustreben. Als gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte in den Anfängen hat man gerade man ein Bruttoeinkommen zwischen 1.200,00 € und 1.500,00 € zur Verfügung – je nach Rechtsanwalt. Schaut man einmal in einer Gehaltstabelle nach, wird man schnell feststellen, dass eine Rechtsfachwirtin durchschnittlich 2.200,00 € verdienen kann.
